31. Januar 2013 – Das Leistungsschutzrecht soll als ergänzter Urheberschutz für kleine Artikelausschnitte (Snippets) von Presseerzeugnissen Zeitungsverlagen eine neue Vergütungsmöglichkeit bieten. Die Verwertung von Artikeln ist bereits über das Urheberrecht geschützt, so dass dafür Lizenzen an den entsprechenden Verlag gezahlt werden müssen. Kleine Textausschnitte, die eine Länge von etwa 3 Sätzen nicht überschreiten, sind bisher davon ausgenommen. Suchmaschinen und andere Crawling-Anbieter indizieren frei verfügbare Presseartikel und zeigen Suchenden relevante Textausschnitte daraus an. Dieser Dienst soll nach Wunsch von Presseverleger-Verbänden nun lizenzierungspflichtig oder zumindest “schutzbar” gemacht werden.
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