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Lesen Sie hier Aktuelles

Einsatz von Social Media Monitoring

Nutzen von Social Media Monitoring

Social Media Monitoring ergänzt die klassische Marktforschung. Es dient wie eine virtuelle Glaskugel dazu, in den Sozialen Medien Zielgruppen zu identifizieren und herauszufinden, was diesen wichtig ist. Ein Merkmal ist die schnelle Berichterstattung – teilweise praktisch in Echtzeit. Eine technische Definition könnte dahin gehend lauten: Social Media Monitoring vereint Identifikation, Beobachtung und Analyse von benutzergenerierten Inhalten in sozialen Netzwerken.

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Weltfrauentag - Frauenquote, Aufschrei, Gleichberechtigung - Frauenthemen im Social Web

#profrauentag oder #contrafrauentag und muss Gauck um sein Amt fürchten?
Der heutige Weltfrauentag lenkt die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Gleichstellung von Frauen.
Zur Gründung des internationalen Frauentages durch Clara Zetkin 1910 war das Hauptthema die Forderung nach dem Wahlrecht für Frauen.
Was ist es heute?

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Web Analyzer Polit-Blog: Überraschend gute Werte für die FDP

Im kommenden Herbst stehen die Bundestagswahl und die Landtagswahlen in Bayern und Hessen an. Meinungsumfragen zur Politik gibt es viele. Aber wie stehen die Parteien in den sozialen Medien da? Dafür hat Valuescope mit dem WEB ANALYZER eine entsprechende Analyse gestartet. Von nun an untersuchen wir zu jedem Monatsende die Anzahl an Nennungen der einzelnen Parteien und die entsprechende Tonalität dazu.

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1. Geburtstag des Web Analyzers

Genau vor einem Jahr am 22. Februar 2012 präsentierte sich der Web Analyzer, das Social-Media-Monitoring-Tool der Valuescope GmbH, der Öffentlichkeit und feiert deswegen heute seinen Geburtstag. Seit Beginn ist er ein leistungsstarker Dienst, der ein großes Quellenset verarbeitet und besonderen Wert auf eine zutreffende Tonalitätsanalyse legt. Damit ist es aber nicht getan, denn Kundenwünsche und neue Fragen erfordern stetige Weiterentwicklungen.

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Leistungsschutzrecht – wozu dient es und wie bewertet es das deutschsprachige Web?

31. Januar 2013 – Das Leistungsschutzrecht soll als ergänzter Urheberschutz für kleine Artikelausschnitte (Snippets) von Presseerzeugnissen Zeitungsverlagen eine neue Vergütungsmöglichkeit bieten. Die Verwertung von Artikeln ist bereits über das Urheberrecht geschützt, so dass dafür Lizenzen an den entsprechenden Verlag gezahlt werden müssen. Kleine Textausschnitte, die eine Länge von etwa 3 Sätzen nicht überschreiten, sind bisher davon ausgenommen. Suchmaschinen und andere Crawling-Anbieter indizieren frei verfügbare Presseartikel und zeigen Suchenden relevante Textausschnitte daraus an. Dieser Dienst soll nach Wunsch von Presseverleger-Verbänden nun lizenzierungspflichtig oder zumindest “schutzbar” gemacht werden.

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